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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der:

Green Home Developments B.V. Nummer der Handelskammer:

92186602

Anschrift: Lokhorstweg 28, 3851 SE Ermelo Nachfolgend als Green Home Developments" bezeichnet

 

Artikel 1: Anwendbarkeit, Definitionen

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot und jede Auftragsvereinbarung, einschließlich des Baus/Renovierung von Tiny Houses und damit zusammenhängenden Arbeiten und Aufträgen, sowie für alle (damit zusammenhängenden oder nicht zusammenhängenden) Kauf- und Verkaufsverträge von Green Home Developments B.V. mit Sitz in Ermelo, im Folgenden "Tiny House World" genannt.

  2. Der Auftraggeber bzw. der Käufer wird im Folgenden als "die andere Partei" bezeichnet.

  3. Verschiedene Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf eine natürliche Person, die außerhalb der

seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit. In diesen Bestimmungen wird die andere Partei als der Verbraucher" bezeichnet.

  1. "Angebot" bezeichnet jedes von Tiny House unterbreitete Angebot, unabhängig davon, ob es in Form eines schriftlichen Kostenvoranschlags vorliegt oder nicht.

  2. "Schriftlich" bedeutet per Brief, E-Mail, Fax oder jedes andere Kommunikationsmittel, das nach dem Stand der Technik und der gängigen Praxis damit gleichgesetzt werden kann.

  3. "Dokumente" sind Zeichnungen, Entwürfe, Berechnungen usw., die von Tiny House World und/oder der Gegenpartei zu erstellen oder zur Verfügung zu stellen sind. Dies kann sowohl physische als auch digitale Dokumente umfassen.

  4. Unter "Informationen" sind sowohl die vorgenannten Dokumente als auch andere (mündliche) Angaben zu verstehen, die Tiny House World und/oder die Gegenpartei zur Verfügung stellen (müssen).

  5. "Waren" bedeutet: alle von Tiny House World separat an die Gegenpartei zu liefernden Waren sowie die Waren und (Bau-)Materialien, die bei der Ausführung eines Auftrags verwendet/benötigt und .

  6. Die eventuelle Unanwendbarkeit (eines Teils) Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Anwendbarkeit der übrigen Bestimmungen.

  7. Im Falle von Unstimmigkeiten oder Widersprüchen zwischen diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und einer Übersetzung davon ist der niederländische Text maßgebend.

11. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Folge- oder Teilaufträge, Folge- oder Teilaufträge, die sich aus dem ergeben.

 

Artikel 2: Angebot

  1. Sofern nicht in/neben einem Angebot eine Gültigkeitsdauer ist, handelt es sich um ein unverbindliches Angebot. Tiny House World kann dieses Angebot spätestens innerhalb von 2 Werktagen nach Erhalt der Annahme widerrufen.

  2. Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet Tiny House World nicht dazu, einen Teil der angebotenen Leistung/Gegenstände zu einem entsprechenden Teil des Preises oder Tarifs zu liefern.

  3. Falls das Angebot auf Informationen basiert, die von der Gegenpartei zur Verfügung gestellt wurden und sich diese Informationen als unrichtig/unvollständig erweisen oder sich nachträglich ändern, kann Tiny House World die angegebenen Preise, Tarife und/oder (Liefer-)Bedingungen anpassen.

  4. Das Angebot, die Preise und/oder Tarife gelten nicht automatisch für künftige Bestellungen/Nachbestellungen oder Nachbestellungen.

  5. Die gezeigten Modelle und Beispiele sowie die Angaben zu Maßen, Gewichten, Materialien, Farben und anderen Beschreibungen in Broschüren, Werbematerial und/oder auf Website von Tiny House World sind so genau wie möglich, dienen jedoch nur als Anhaltspunkte. Die Gegenpartei kann daraus keine Rechte ableiten.

  6. Tiny House World kann die für das Angebot angefallenen Kosten der Gegenpartei in Rechnung stellen, wenn sie die Gegenpartei zuvor schriftlich über diese informiert hat.

  7. Nimmt die Gegenpartei ein Angebot nicht an, ist sie verpflichtet, Tiny House World auf erstes Anfordern alle mit diesem Angebot gelieferten Unterlagen zurückzugeben.

 

Artikel 3: Abschluss von Vereinbarungen

  1. Der Vertrag kommt zustande, nachdem die Gegenpartei das Angebot von Tiny House World angenommen hat.

angenommen, auch wenn diese Annahme in unwesentlichen Punkten von diesem Angebot abweicht. Weicht diese Annahme jedoch in wesentlichen Punkten ab, so kommt der Vertrag erst , wenn Tiny House World diesen Abweichungen schriftlich zugestimmt hat.

  1. Tiny House World ist nur gebunden an:

    1. einen Auftrag oder eine Bestellung ohne ein vorheriges Angebot;

    2. Mündliche Vereinbarungen;

c. Ergänzungen oder Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages; nach schriftlicher Bestätigung gegenüber der Gegenpartei oder sobald Tiny House World - ohne Widerspruch der Gegenpartei - mit der Ausführung des Auftrags, der Bestellung oder der Vereinbarungen begonnen hat.

 

Artikel 4: Entschädigung, Preise, Tarife

  1. Sofern sich die Parteien nicht auf einen Stundensatz einigen, erbringt Tiny House World die vereinbarte Leistung zu einem Festpreis.

  2. Die Tiny House World kann diesen Festpreis erhöhen, wenn sich während der Ausführung des Vertrags herausstellt, dass der vereinbarte/erwartete Arbeitsumfang nicht korrekt geschätzt wurde, dieser Schätzungsfehler kann der Tiny House World nicht angelastet werden und es kann nicht verlangt werden, die Arbeit gegen den vereinbarten Preis auszuführen.

  3. Einigen sich die Parteien auf einen Stundensatz, so berechnet die Tiny House World die Vergütung auf der Grundlage der aufgewendeten Stunden unter Anwendung dieses . Im Falle eines Streits über Anzahl der aufgewendeten/berechneten Stunden ist der Stundensatz der Tiny House World verbindlich, sofern Gegenpartei nicht das Gegenteil beweist.

  4. Die Stundensätze gelten für normale Arbeitstage, d. h. Montag bis Freitag (außer an anerkannten nationalen Feiertagen) von 07:00 bis 16:.

  5. Die in einem Angebot, einem Preis oder einer Preisliste genannten Preise und Tarife verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und ohne Kosten wie Transportkosten, Verwaltungskosten, Kosten für die Beantragung von (Transport-)Genehmigungen/Ausnahmen, Kosten für die Erstellung eines KLIC-Ausgrabungsberichts an die

Grundbucheintragungen im Rahmen des Gesetzes über den Informationsaustausch unterirdischer Netze WIONund Rechnungen von beauftragten Dritten.

  1. a. Treten für die Tiny House World zwischen dem Abschluss und der Ausführung des Vertrages (kosten-)preissteigernde Umstände ein, die auf Änderungen von Gesetzen und Vorschriften, staatlichen Maßnahmen, Währungsschwankungen oder Preisänderungen bei den für die Arbeiten erforderlichen Gegenständen zurückzuführen sind, kann die Tiny House World die vereinbarten Preise und Tarife entsprechend erhöhen und diese dem Vertragspartner in Rechnung stellen.

b. Im Falle von Preis- oder Tariferhöhungen innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsabschluss kann der Verbraucher den Vertrag durch eine schriftliche Erklärung auflösen. Es sei denn, der hat innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preis- oder Tarifänderung

seine Absicht anzeigt, von seinem Auflösungsrecht Gebrauch zu machen, kann Tiny House World davon ausgehen, dass der Verbraucher dieser Änderung zugestimmt hat.

 

Artikel 5: Einschaltung von Dritten

Wenn Tiny House World es für notwendig erachtet, kann es bestimmte Arbeiten und Lieferungen durch Dritte lassen.

 

Artikel 6: Pflichten der Gegenpartei

  1. Die andere Partei stellt sicher, dass:

    1. er der Tiny House World alle für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Informationen (einschließlich selbst eingeholter Genehmigungen, Befreiungen, Anordnungen usw.) rechtzeitig und in der von der Tiny World gewünschten zur Verfügung stellt;

    2. Tiny House World erhält - wenn sie vor Ort arbeitet - zu den vereinbarten Terminen und Zeiten Zugang zu diesem Arbeitsort. Dieser Ort muss den dafür geltenden gesetzlichen (Sicherheits-)Anforderungen entsprechen;

    3. die von ihm hinzugezogenen Dritten ihre Tätigkeiten und Lieferungen so ausführen, dass Tiny House World hierdurch nicht behindert wird und keine Verzögerung in der Vertragsabwicklung erfährt;

    4. die Baustelle in einem solchen Zustand ist, dass Tiny House World die Arbeiten ungehindert durchführen und fortsetzen kann;

    5. Tiny House World wird rechtzeitig Gelegenheit gegeben, für die Bereitstellung, Lagerung und/oder Entsorgung benötigten/zu liefernden Gegenstände und Werkzeuge zu sorgen;

    6. Tiny House World verfügt am Einsatzort kostenlos über die erforderlichen Anschlussmöglichkeiten für Strom (Hochspannung), Gas und Wasser. Verlorene Arbeitsstunden als

Wasser-, Gas- oder Stromausfälle gehen zu Lasten der Gegenpartei; g. auf der Baustelle ausreichende Einrichtungen für die Sammlung von Abfällen, z. B. Bauschutt, vorhanden sind;

h. am Arbeitsort ein Bereich zur Verfügung steht, in dem Werkzeuge usw. von Tiny House World ohne Beschädigung oder Diebstahl gelagert oder abgestellt werden können; i. andere von Tiny House World und/oder seinen Subunternehmern vernünftigerweise benötigte Einrichtungen am Arbeitsort kostenlos zur Verfügung stehen;

j. Tiny House World wird vor Beginn der Arbeiten über die Lage von Kabeln, Rohren usw. (eigene und firmeneigene), die nicht von der WION abgedeckt sind, informiert; k.

er Tiny House World unverzüglich informiert, wenn sich die Lage der Kabel, Rohre usw., die unter die WION fallengeändert hat oder möglicherweise von den dem Grundbuchamt bekannten Daten abweicht; l. er das Tiny House versichert, sobald das Tiny House auf dem vereinbarten Grundstück/in seinem Garten steht. Die Versicherungen von Tiny House World/Träger erlöschen zu diesem Zeitpunkt. Alle Folgen einer Nicht- oder Nachversicherung gehen daher zu Lasten der Gegenpartei. 2. Der Vertragspartner stellt sicher, dass die von ihm gemachten Angaben richtig und vollständig sind und stellt Tiny House World von Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Unrichtigkeit und/oder Unvollständigkeit ergeben.

  1. Tiny House World wird die von der Gegenpartei zur Verfügung gestellten Informationen vertraulich behandeln und nur in dem Maße an Dritte weitergeben, wie es für die Durchführung des Vertrages erforderlich ist.

  2. Die Gegenpartei haftet für Verlust, Diebstahl und sonstige Schäden an den Werkzeugen usw., die von Tiny House World während der Ausführung der Arbeiten auf dem Gelände der Gegenpartei verwendet oder . Dazu gehören auch Schäden, die durch Unvollkommenheiten, Mängel usw. am Arbeitsort verursacht werden.

  3. Die Gegenpartei gestattet Tiny House World die kostenlose Anbringung von Namensschildern und Werbung an der Baustelle oder am Werk.

  4. Kommt die Gegenpartei den vorgenannten Verpflichtungen nicht (rechtzeitig) , kann Tiny House World die Ausführung des Vertrags aussetzen, bis die Gegenpartei ihren Verpflichtungen ist. Die Kosten und sonstigen Folgen, die sich daraus ergeben, gehen zu Lasten und auf Risiko der .

  5. Wenn die Gegenpartei ihren Verpflichtungen nicht nachkommt und die Tiny House World die Erfüllung nicht sofort verlangt, hat dies keinen Einfluss auf das Recht der Tiny House World, die Erfüllung zu einem späteren Zeitpunkt zu verlangen.

 

Artikel 7: Lieferung, Liefer- und Fertigstellungstermine

  1. Vereinbarte Bedingungen sind niemals verhängnisvolle Bedingungen. Falls Tiny House World seinen Verpflichtungen nicht (rechtzeitig) nachkommt, sollte die Gegenpartei schriftlich in Verzug gesetzt werden, wobei Tiny House World eine angemessene Frist eingeräumt wird, um seinen Verpflichtungen noch nachzukommen.

  2. Tiny House World kann den Vertrag in Teilen ausführen und jede Teillieferung oder

-Leistung wird gesondert in Rechnung gestellt.

  1. Die Gefahr für die abzuliefernden Sachen geht in dem Moment auf die Gegenpartei über, in dem sie am Arbeitsort/Platz eintreffen oder der Gegenpartei anderweitig tatsächlich stehen. Die Transportkosten gehen zu Lasten der Gegenpartei.

4. Falls es aus einem Grund, der im Risikobereich der Gegenpartei liegt, nicht möglich erscheint, die vereinbarte Leistung oder die bestellten Waren (in der vereinbarten Weise) an die Gegenpartei zu liefern oder diese nicht abgeholt werden, kann Tiny House World diese Waren und/oder die für die des Vertrags gekauften Waren auf Kosten und Risiko der Gegenpartei einlagern.

Die Gegenpartei wird es der Tiny House World dann ermöglichen, die Leistung oder Ware innerhalb einer von der Tiny House World gesetzten angemessenen Frist doch noch zu liefern oder abzuholen.

  1. Wenn die Gegenpartei nach Ablauf der vorgenannten angemessenen Frist ihren Verpflichtungen weiterhin nicht , befindet sie sich mit sofortiger Wirkung in Verzug. Tiny House World kann dann den Vertrag ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung durch eine schriftliche Erklärung auflösen, die Sachen an Dritte verkaufen und bereits erstellte Unterlagen vernichten, ohne zum Ersatz von Schaden, Kosten und Zinsen verpflichtet zu sein. Dies hat Auswirkungen auf die Verpflichtung der Gegenpartei zur Erstattung eventueller

(Lagerung) Kosten, Schaden und Gewinnausfall von Tiny House World und/oder das Recht von Tiny House World, dennoch Erfüllung zu fordern.

 

Artikel 8: Transport von Kleinsthäusern: Genehmigung/Ausnahme, Transportdatum

  1. Wenn die Parteien vereinbaren, dass Tiny House World - ob mit oder ohne Beteiligung eines Dritten - die für den Transport erforderliche Genehmigung/Ausnahmegenehmigung beantragt/beibringt, gelten die folgenden Bestimmungen.

  2. Tiny House World weist die Gegenpartei ausdrücklich auf hin:

    1. Das Ausstellungsdatum für die Erteilung der Genehmigung/Ausnahme hängt unter anderem von den Abmessungen des zu transportierenden , der Region, in der der Transport stattfinden soll, und davon ab, ob die zuständige Straßenverkehrsbehörde zusätzliche Anforderungen den Transport stellt oder nicht;

    2. Der vorgesehene Transporttermin hängt zum Teil von der Verfügbarkeit Transportbegleitung ab;

    3. trotz der Erteilung der Genehmigung/Ausnahmegenehmigung können für den Transport noch Breitenbeschränkungen gelten, z. B. aufgrund akuter Straßenbauarbeiten am vorgesehenen/geplanten Transporttermin.

  3. In Anbetracht der obigen Ausführungen gibt Tiny House World keine Garantien hinsichtlich des Ausstellungsdatums einer beantragten Genehmigung/Ausnahme oder der Möglichkeit, eine Genehmigung/Ausnahme zu realisieren.

dem vorgesehenen Transporttermin. Tiny House World haftet nicht für in diesem Zusammenhang auftretende Verzögerungen oder für Schäden, die der Gegenpartei daraus entstehen.

 

Artikel 9: Fortschritte, Erfüllung der Vereinbarung

  1. Wenn sich der Beginn, der Fortschritt oder der Abschluss der Arbeiten oder die vereinbarte Lieferung von Gegenständen verzögert, weil:

    1. Tiny House World hat nicht rechtzeitig alle erforderlichen Informationen von der Gegenpartei erhalten; b. Tiny House World nicht rechtzeitig eine vereinbarte (Voraus-)Zahlung von der Gegenpartei erhalten;

c. andere Umstände vorliegen, die zu Lasten und auf Risiko der Gegenpartei gehen;

Tiny House World hat Anspruch auf eine angemessene Verlängerung der (Liefer-)Frist und Ersatz der damit verbundenen Kosten und Schäden, wie z.B. eventuelle Wartezeiten.

  1. Wenn der Vertrag in Phasen ausgeführt wird, kann Tiny House World die Ausführung der Teile, die zu einer nachfolgenden Phase gehören, aussetzen, bis die Gegenpartei die Ergebnisse der vorherigen Phase genehmigt hat. Die daraus entstehenden Kosten und Schäden gehen zu Lasten Gegenpartei.

  2. Tiny House World wird sich bemühen, die vereinbarten Arbeiten und Lieferungen innerhalb der vereinbarten und dafür vorgesehenen Zeit zu realisieren, soweit dies von ihr vernünftigerweise erwartet werden kann.

erforderlich sein. Sollte die Ausführung des Vertrages auf Wunsch der Gegenpartei beschleunigt werden, kann Tiny House World der Gegenpartei die damit verbundenen Überstunden und sonstigen Kosten .

  1. Tiny House World führt die Arbeiten sachgerecht, solide und vertragsgemäß aus, dass Personen-, Sach- und Umweltschäden .

  2. Tiny House World weist die Gegenpartei auf Unvollkommenheiten, Fehler usw. in den von der Gegenpartei oder in ihrem Namen eingereichten Unterlagen hin:

    1. bereitgestellte Dokumente;

    2. vorgeschriebene Konstruktionen, Arbeitsmethoden, usw;

    3. Anweisungen gegeben.

soweit diese Unvollkommenheiten, Fehler, Mängel usw. für die Leistung von Tiny House von Bedeutung sind und Tiny House World davon Kenntnis hat oder haben könnte.

6. Es wird davon ausgegangen, dass Tiny House World mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Anordnungen vertraut ist. Die mit der Einhaltung dieser Vorschriften und Verordnungen verbundenen Kosten gehen zu Lasten der Gegenpartei.

  • Tiny House World verwendet bei der Ausführung der vereinbarten Arbeiten nur die von ihr selbst gekauften Materialien/Gegenstände. Sollte die Gegenpartei - zum Beispiel bei einem neu Tiny House - andere Materialien/Gegenstände verarbeiten/einbauen lassen wollen, ist dies in Absprache mit Tiny House World möglich. Allerdings ist die Gegenpartei dann selbst für den Kauf und die Verarbeitung/Installation dieser Materialien/Gegenstände verantwortlich.

  • Tiny House World wird die Gegenpartei über die Folgen für die vereinbarten Preise, Tarife und Fristen informieren:

  1. wenn die Gegenpartei Änderungen an den vereinbarten Arbeiten wünscht; b. wenn sich während der Ausführung des Vertrags herausstellt, dass er aufgrund unvorhergesehener Umstände nicht in der vereinbarten Weise ausgeführt werden kann. In diesem Fall wird sich Tiny House World zunächst mit der Gegenpartei über die geänderte Ausführung beraten. Wenn die Ausführung unmöglich geworden ist, hat die Tiny House World in jedem Fall Anspruch auf vollständigen Ersatz bereits ausgeführten Arbeiten und Lieferungen.

  • Mehr- und Minderleistungen werden zwischen Tiny House World und der Gegenpartei schriftlich vereinbart. Unter Mehrarbeit ist zu verstehen: alle zusätzlichen Arbeiten und Lieferungen, die von der Gegenpartei verlangt werden oder die sich aus den Arbeiten zwangsläufig ergeben und nicht im Angebot oder Auftrag enthalten sind. Die Tiny House World kann die damit Kosten der Gegenpartei gesondert in Rechnung stellen.

  • Die Gegenpartei prüft jeden Entwurf, der ihr von der Tiny House World vorgelegt wird, sorgfältig und teilt der Tiny House World ihre Reaktion so schnell wie möglich mit. Falls erforderlich, passt Tiny House World den Entwurf an und legt ihn erneut zur Genehmigung vor. Dabei kann die Tiny House World von der Gegenpartei verlangen, dass sie die endgültige Fassung pro Seite zur Genehmigung abzeichnet oder eine entsprechende schriftliche Genehmigungserklärung unterzeichnet. Die Gegenpartei darf nur die nach der vorgenannten Genehmigung erstellten Unterlagen verwenden.

  • Sollte die Tiny House World bereits genehmigte Dokumente ändern müssen, stellt dies einen zusätzlichen Aufwand dar, und die Tiny House World kann die daraus resultierenden zusätzlichen Kosten an die Gegenpartei weitergeben.

 

Artikel 10: Fertigstellungs-, Genehmigungs- und Instandhaltungsfrist

  1. Sobald die vereinbarten Arbeiten abgeschlossen sind, informiert Tiny House World die Gegenpartei.

2. Das Werk und die damit gelieferte Sache sind vertragsgemäß geliefert worden, sobald die Gegenpartei sie geprüft und den Lieferschein oder Arbeitsauftrag zur unterzeichnet hat.

  • Die Arbeiten/Gegenstände gelten als genehmigt, wenn: a. die Gegenpartei nicht innerhalb von 2 Wochen eine zur Verfügung gestellte Fertigstellungserklärung oder einen Arbeitsauftrag unterschrieben an Tiny House World zurücksendet und sie auch nicht innerhalb dieser Frist reklamiert hat; b. Tiny House World keine Fertigstellungserklärung oder keinen Arbeitsauftrag zur Verfügung gestellt hat und die Gegenpartei nicht innerhalb von 2 Wochen nach Beendigung der Arbeiten reklamiert hat;

c. die mit dem Werk gelieferte Sache bereits vor Ablauf der vorgenannten Frist von der Gegenpartei in Gebrauch genommen worden ist.

  1. Noch nicht ausgeführte/noch nicht abgeschlossene Arbeiten, die von der anderen Partei oder in deren Auftrag ausgeführt wurden

Dritte, die die ordnungsgemäße Nutzung des Systems beeinträchtigen

Sache, an der gearbeitet wurde, ist kein Grund, die Genehmigung der von Tiny House World ausgeführten Arbeiten zu verweigern.

  1. Geringfügige Mängel, die innerhalb einer zwischen den Parteien vereinbarten Wartungsfrist leicht behoben werden können, stellen keinen Grund für die Verweigerung der Genehmigung dar, sofern diese Mängel die Inbetriebnahme nicht verhindern. Wird keine Frist vereinbart, so gilt eine Wartungsfrist von 30 Tagen nach Lieferung. Tiny House World wird die festgestellten geringfügigen Mängel innerhalb dieser Wartungsfrist beheben.

  2. Wenn die Gegenpartei nach der Liefer- oder Wartungsfrist Mängel, Unvollkommenheiten usw. feststellt, gelten die Bestimmungen des Reklamationsartikels.

 

Artikel 11: Reklamationen

  1. Die Gegenpartei prüft die gelieferte Ware sofort nach Erhalt und vermerkt alle sichtbaren Mängel, Defekte, Schäden und/oder Mengenabweichungen und/oder andere Nichtkonformitäten auf dem Frachtbrief oder der Begleitquittung oder meldet diese - in Ermangelung dessen - innerhalb von 2 Werktagen schriftlich an Tiny House . Werden solche nicht rechtzeitig gemeldet, wird davon ausgegangen, dass die Waren in gutem Zustand empfangen wurden und dem Vertrag entsprechen.

  2. Sonstige Beanstandungen an der gelieferten Ware meldet die Gegenpartei unverzüglich nach Feststellung - spätestens jedoch innerhalb der vereinbarten Gewährleistungsfrist - schriftlich an Tiny House.

Welt. Alle Folgen einer unterlassenen unverzüglichen Meldung gehen auf das Risiko der Gegenpartei. Wenn keine Gewährleistungsfrist vereinbart wurde, gilt eine Frist von 1 Jahr nach Lieferung.

  1. Beanstandungen der ausgeführten Arbeiten sind von der Gegenpartei unverzüglich nach Feststellung - spätestens jedoch innerhalb einer von der Tiny House World gesetzten (Gewährleistungs-)Frist nach Lieferung - schriftlich an die Tiny House World zu melden. Alle Folgen einer nicht sofortigen Meldung gehen zu Lasten der Gegenpartei. Wurde keine (Gewährleistungs-)Frist vereinbart, gilt eine (Gewährleistungs-)Frist von 3 Monaten. Werden solche Beanstandungen nicht rechtzeitig gemeldet, so gilt Arbeit als vertragsgemäß ausgeführt.

  2. Bei nicht rechtzeitiger Reklamation besteht kein Anspruch auf eine vereinbarte Garantie.

  3. Falls die für die vereinbarten Tätigkeiten benötigten Waren nur in (Großhandels-

)Verpackungen oder Mindestmengen/Mengen, die beim Lieferanten vorrätig sind, geliefert werden können, können die Waren geringfügige - in der Branche akzeptierte - Abweichungen in Bezug auf die angegebenen Maße, Gewichte, Farben usw. aufweisen.

  1. Beanstandungen Zahlungsverpflichtung der Gegenpartei nicht .

  2. Der vorstehende Absatz gilt nicht für .

  3. Die Gegenpartei ermöglicht es der Tiny House World, die Reklamation zu untersuchen und stellt zu diesem Zweck alle relevanten Informationen zur Verfügung. Falls die Untersuchung Rücksendungen erfordert oder die Tiny House World die Reklamation vor Ort untersuchen muss, geschieht dies auf Kosten der Gegenpartei, es sei denn, die Reklamation erweist sich im Nachhinein als begründet. Das Transportrisiko beim Versand geht immer zu Lasten der Gegenpartei. 9. Die Rücksendung erfolgt auf eine von Tiny House World zu bestimmende Weise und in der Originalverpackung oder -umhüllung.

  1. sind nicht möglich:

    1. Unvollkommenheiten oder Eigenschaften von aus natürlichen Materialien hergestellten Gegenständen, wenn diese Unvollkommenheiten oder Eigenschaften in der Natur der Materialien liegen; b. geringfügige gegenseitige Farbabweichungen;

c. Sachen, die nach dem Empfang durch die Gegenpartei ihre Beschaffenheit und/oder Zusammensetzung verändert haben oder ganz oder teilweise verarbeitet wurden.

 

Artikel 12: Garantien

1. Tiny House World führt die vereinbarten Lieferungen und Arbeiten und gemäß den in ihrer Branche geltenden Normen aus, übernimmt jedoch niemals eine weitergehende Garantie als ausdrücklich vereinbart.

  • Während der Garantiezeit gewährleistet Tiny House World die übliche Qualität und Tauglichkeit der gelieferten Waren.

  • Sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, gelten die folgenden Garantien und Garantiezeiten für neu gebaute Tiny Houses:

  1. eine Garantie von 5 Jahren nach Lieferung für den Rohbau und die Gebäudestruktur einschließlich Dach und Außenverkleidung;

  2. Zusätzlich zu der unter a genannten Kaskogarantie gilt für die Außenverkleidung eine Produktgarantie von 7 bis 10 Jahren nach Lieferung (je nach Art der Außenverkleidung);

  3. eine 10-jährige Garantie nach der Lieferung auf die Dachziegelplatten und den Dachfirst;

  4. für Küchengeräte, Zentralheizungen und/oder Öfen gelten die Garantien der Hersteller. Tiny House World wird die Gegenpartei näher über diese Garantien informieren;

  5. eine 10-jährige Garantie nach der Lieferung auf die Herstellung von Fensterrahmen und Scharnierteilen;

  6. Eine Garantie von 1 Jahr nach Lieferung auf die ;

  7. Eine Garantie von 1 Jahr nach Lieferung auf Lüftungsgitter und Aufhängekästen;

  8. eine Garantie von 10 Jahren nach Lieferung auf Isolierglas. Diese Garantie nicht für die Anbringung von Stäben in/auf dem Glas;

  9. eine 5-Jahres-Garantie nach Lieferung auf Dichtungs- und Verglasungsgummis.

  • Bei der Verwendung der für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Gegenstände verlässt sich Tiny House World auf die vom Hersteller oder Lieferanten gemachten Angaben zu Eigenschaften. Wurde vom Hersteller oder Lieferanten eine Garantie gewährt, so gilt diese Garantie in gleicher Weise zwischen den Parteien. Die Tiny House World wird die Gegenpartei hiervon in Kenntnis setzen.

  • Weicht der Zweck, zu dem die Gegenpartei die zu liefernde Ware verarbeiten oder nutzen will, von dem üblichen Zweck ab, gewährleistet Tiny House World die Eignung der Ware für diesen Zweck nur, wenn sie dies der Gegenpartei schriftlich bestätigt hat.

  • Eine Berufung auf die Garantie ist nicht möglich, solange die Gegenpartei den vereinbarten Preis/die vereinbarte Vergütung für Waren und/oder Arbeiten noch nicht gezahlt hat.

  • Der vorstehende Absatz gilt nicht für .

  • Im Falle einer berechtigten Berufung auf die Garantie wird Tiny House World - nach eigenem Ermessen - für eine kostenlose Reparatur oder einen kostenlosen Ersatz der Artikel sorgen, die korrekte Ausführung der

vereinbarten Arbeiten oder für die Erstattung oder Minderung des vereinbarten Preises oder Honorars. Im Falle eines zusätzlichen Schadens gelten die Bestimmungen des Artikels über die Haftung.

  1. Der Verbraucher hat stets die Wahl, die Sachen kostenlos zu reparieren oder zu ersetzen oder die vereinbarten Arbeiten weiterhin ordnungsgemäß auszuführen, es sei denn, dies kann von Tiny House World vernünftigerweise nicht verlangt werden. Im letzteren Fall kann der Verbraucher den Vertrag durch schriftliche Erklärung auflösen oder einen Nachlass auf den vereinbarten Preis oder das vereinbarte Honorar verlangen.

 

Artikel 13: Haftung

  1. Außerhalb der von Tiny House World ausdrücklich vereinbarten oder angegebenen Garantien, garantierten Ergebnisse oder Qualitätsanforderungen, übernimmt Tiny House World keinerlei Haftung. 2. Tiny House World haftet nur für direkte Schäden. Jegliche Haftung für Folgeschäden, wie z.B. Handelsverluste, entgangener Gewinn und/oder erlittene Verluste, Verspätungsschäden und/oder Personen- oder Körperschäden, ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  1. Die andere Partei ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um den Schaden zu verhindern oder zu begrenzen.

  2. Wenn die Tiny House World haftet, ist die Entschädigungsverpflichtung immer auf maximal den Betrag begrenzt, der von ihrem Versicherer im jeweiligen Fall gezahlt wird. Wenn der Versicherer nicht zahlt oder der Schaden nicht durch eine von der Tiny House World abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, ist die Entschädigungspflicht auf maximal den Rechnungsbetrag für die gelieferten Waren und/oder ausgeführten Arbeiten beschränkt.

  3. Spätestens innerhalb von 6 Monaten, nachdem er von dem von ihm erlittenen Schaden Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen können, muss die Gegenpartei Tiny House World für diesen in Anspruch nehmen.

  4. Ungeachtet des vorstehenden Absatzes gilt für Verbraucher eine Frist von 1 .

  5. Falls Tiny House World seine Arbeiten oder Lieferungen auf der von Dokumenten durchführen muss, die von/im Namen der Gegenpartei zur Verfügung gestellt werden, ist Tiny House World nicht verantwortlich für den Inhalt, die Richtigkeit und die Vollständigkeit dieser Dokumente.

  6. Tiny House World weist darauf hin, dass beim Aufstellen eines kleinen Hauses der Untergrund ausreichend fest und stabil muss. Tiny House World stellt das Tiny House auf Schwellen und kann die Gegenpartei in dieser Hinsicht beraten, übernimmt jedoch keine Verantwortung und haftet nicht für die Bodenbeschaffenheit (Dichte usw.) oder die klimatischen Bedingungen zum Zeitpunkt der Aufstellung und daraus resultierende Setzungen oder andere Schäden, die die Gegenpartei erleidet.

9. Die Gegenpartei stellt die Tiny House World von allen Ansprüchen Dritter auf Schadensersatz frei, wenn die Tiny House World die für die Durchführung des Vertrages nach der WION erforderliche KLIC-Ausgrabungsanzeige rechtzeitig beim Grundbuchamt hat, die Ausgrabungsarbeiten sorgfältig durchgeführt hat und dennoch Schäden an unterirdischen Netzen auftreten.

  • Tiny House World haftet nicht - und die Gegenpartei kann sich nicht auf die geltende Garantie berufen -, wenn der Schaden durch einen Fehler verursacht wurde:

a. unsachgemäße Verwendung, Verwendung entgegen dem Zweck der gelieferten Waren oder Verwendung entgegen den von/im Namen von Tiny House World erteilten Anweisungen, Ratschlägen, Wartungsanweisungen usw.; b. unsachgemäße Aufbewahrung (Lagerung) oder Wartung der Waren;

  1. Fehler, Unvollständigkeit usw. in den von der Gegenpartei oder in ihrem Namen an Tiny House World übermittelten Informationen;

  2. Fehler, Mängel usw. an den von der Gegenpartei selbst gekauften und/oder montierten/installierten Materialien und Sachen;

  3. klimatische Bedingungen. Dies betrifft sowohl Schäden, die an den gelieferten Sachen nach der Lieferung entstanden sind, als auch Schäden aufgrund von Mängeln, die zu einem späteren Zeitpunkt auftreten, aber auf die klimatischen Bedingungen während/nach der Ausführung der Arbeiten zurückzuführen sind; f. Anweisungen oder Instruktionen von/im Namen der Gegenpartei;

  1. oder als Folge einer Wahl der Gegenpartei, die von dem abweicht, was Tiny House empfohlen hat und/oder üblich ist;

  2. oder weil vom/im Namen des Vertragspartners (Reparatur-)Arbeiten oder Operationen an der gelieferten Sache ohne die ausdrückliche vorherige Zustimmung von Tiny House World durchgeführt worden sind.

  1. In den im vorigen Absatz genannten Fällen haftet die Gegenpartei in vollem Umfang für den entstandenen Schaden und stellt Tiny House World von allen Ansprüchen Dritter frei.

  2. Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz und/oder bewusste Fahrlässigkeit der Tiny House World oder ihrer leitenden Angestellten zurückzuführen ist oder wenn zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorschreiben. Ausschließlich in diesen Fällen stellt Tiny House World die Gegenpartei von möglichen Ansprüchen frei.

 

Artikel 14: Zahlung

1. Tiny House World kann immer eine (teilweise) Vorauszahlung oder eine andere Sicherheit für die Zahlung verlangen.

  • Die Zahlung hat innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen, es sei denn, die Parteien haben schriftlich eine andere Zahlungsfrist vereinbart. Dabei wird die Richtigkeit einer Rechnung , wenn innerhalb dieser Zahlungsfrist kein Einspruch erhoben wird.

  • Bei einem in Auftrag gegebenen Tiny House muss die dafür vereinbarte Gebühr in jedem Fall vor dem Transport vollständig bezahlt werden.

  • Wenn eine Rechnung nach Ablauf der in den Absätzen 2 und 3 genannten Fristen nicht vollständig beglichen wurde, schuldet die Gegenpartei Tiny House World Verzugszinsen in Höhe von 2 % pro Monat, die kumulativ über die Hauptsumme berechnet werden. Teile eines Monats werden als ein voller Monat betrachtet.

  • In diesem Fall gilt für den Verbraucher ein Verzugszinssatz von 6 % p.a., es sei denn, der gesetzliche Zinssatz ist höher. In diesem Fall gilt der gesetzliche Zinssatz.

  • Falls die Zahlung nach einer Mahnung immer noch nicht erfolgt ist, kann Tiny House Gegenpartei außerdem außergerichtliche Inkassokosten in Höhe von 15 % des Rechnungsbetrags, mindestens jedoch € 40,00 in Rechnung stellen.

  • Tiny House World wird dem Verbraucher in der genannten Mahnung eine Frist von mindestens 15 Tagen zur Zahlung einräumen. Wenn die Zahlung erneut nicht erfolgt, werden die außergerichtlichen Inkassokosten für den Verbraucher belaufen:

  1. €15% der Hauptsumme über die ersten 2.500,00 der Forderung (mit einem Mindestbetrag von 40,00 €);

  2. €10 % des Betrags der Hauptsumme über die nächsten 2.500,00 € der Forderung; c. 5 % des Betrags der Hauptsumme über die nächsten 5.000,00 € der Forderung; d. 1 % des Betrags der Hauptsumme über die nächsten 190.000,00 € der ; e. 0,5 % des übersteigenden Betrags der Hauptsumme.

€Und das alles bei einem absoluten Höchstbetrag von 6.775,00.

  1. Für die Berechnung der außergerichtlichen Inkassokosten kann Tiny House World den Hauptbetrag der Forderung nach Ablauf von 1 Jahr um die in diesem Jahr aufgelaufenen Verzugszinsen erhöhen.

  2. Bei nicht vollständiger Zahlung kann die Tiny House World den Vertrag ohne weitere Inverzugsetzung durch eine schriftliche Erklärung auflösen oder ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag aussetzen, bis die Zahlung erfolgt ist oder eine angemessene Sicherheit geleistet wurde. Auch die Tiny House World hat das Recht, die Zahlung auszusetzen.

wenn sie bereits vor dem Zahlungsverzug der anderen Partei/des anderen Verbrauchers berechtigte Gründe hat, an der Kreditwürdigkeit der anderen Partei/des anderen Verbrauchers zu zweifeln.

  1. Erhaltene Zahlungen werden von Tiny House World zunächst von allen Zinsen und Kosten abgezogen.

Kosten und dann auf die fälligen und zahlbaren Rechnungen, die am längsten ausstehen, es sei denn, in der Zahlung wird schriftlich angegeben, dass sie sich auf eine spätere Rechnung bezieht.

  1. Die Gegenpartei ist nicht berechtigt, Forderungen der Tiny House World mit Gegenforderungen zu verrechnen, die sie gegenüber der Tiny House World hat. Dies gilt auch, wenn die Gegenpartei einen (vorläufigen) Zahlungsaufschub beantragt oder für insolvent erklärt wird.

  2. Der vorstehende Absatz gilt nicht für .

 

 

Artikel 15: Eigentumsvorbehalt

  1. Alle gemäß dem Vertrag gelieferten/zu liefernden Waren bleiben Eigentum von Tiny House World, bis die Gegenpartei alle ihre Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.

  2. Diese Zahlungsverpflichtungen bestehen in der Zahlung des Kaufpreises der Waren, zuzüglich Forderungen für die im Zusammenhang mit der Lieferung geleisteten Arbeiten und der Forderungen aufgrund eines zurechenbaren Mangels der Gegenpartei, wie z. B. Forderungen auf Schadensersatz, außergerichtliche Inkassokosten, Zinsen und eventuelle Vertragsstrafen. Solange die Waren unter Eigentumsvorbehalt stehen, darf die Gegenpartei sie in keiner Weise verpfänden oder unter die tatsächliche Kontrolle eines Geldgebers stellen.

  1. Der Vertragspartner wird Tiny House World unverzüglich schriftlich benachrichtigen, wenn Dritte das Eigentum oder sonstige Rechte an der Ware geltend machen.

  2. Solange die Gegenpartei die Waren in ihrem Besitz hat, wird sie diese sorgfältig und als erkennbares Eigentum von Tiny House World aufbewahren.

  3. Der Vertragspartner wird eine Gebäude- oder Hausratversicherung abschließen, so dass die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände jederzeit mitversichert sind. Er wird Tiny House World auf erstes Anfordern Einsicht in die Versicherungspolice und die entsprechenden Prämienzahlungsbelege gewähren. 7. Handelt die Gegenpartei diesem Artikel zuwider oder beruft sich die Tiny House World auf den , können die Tiny House World und ihre Mitarbeiter die Räumlichkeiten der Gegenpartei betreten und die Waren zurücknehmen. Dies berührt das Recht der Tiny House World auf Schadensersatz, entgangenen Gewinn und Zinsen sowie die

das RechtVertrag ohne weitere Inverzugsetzung durch schriftliche Erklärung aufzulösen.

 

 

Artikel 16: Rechte an geistigem Eigentum

  1. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, ist und bleibt Tiny House World rechtmäßiger Inhaber aller geistigen Eigentumsrechte, die auf von ihr im Rahmen des Vertrages gelieferten oder erstellten Waren und Unterlagen ruhen, sich daraus ergeben, damit zusammenhängen und/oder dazu gehören. Die Ausübung dieser Rechte ist ausdrücklich und ausschließlich der Tiny House World vorbehalten.

  2. Dies bedeutet unter anderem, dass die andere Partei die von Tiny House World gelieferten oder erstellten Unterlagen nicht: a. außerhalb des Rahmens des Vertrages verwenden, vervielfältigen und Dritten nicht zur Verfügung stellen oder diesen Dritten zur Einsicht überlassen darf;

    1. Artikel oder Teile davon dürfen ohne vorherige Zustimmung von Tiny House World nicht nachgeahmt, verändert, vervielfältigt usw. werden.

  1. Der Vertragspartner garantiert, dass die von ihm der Tiny House World zur Unterlagen und Dateien keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen. Er haftet für alle Schäden, die Tiny House World solche Verletzungen entstehen, und stellt sie von Ansprüchen dieser Dritten frei.

 

Artikel 17: Konkurs, Verfügungen usw.

  1. Tiny House World kann den Vertrag ohne weitere Inverzugsetzung durch eine schriftliche Erklärung an die Gegenpartei zu dem Zeitpunkt auflösen, zu dem die Gegenpartei: a. für insolvent erklärt wird oder ein entsprechender Antrag gestellt wurde; b. einen (vorläufigen) Zahlungsaufschub beantragt;

    1. von der Zwangsvollstreckung betroffen;

    2. unter Vormundschaft oder Verwaltung wird;

    3. sonst die Verfügungsgewalt oder Rechtsfähigkeit () seines Vermögens verliert.

  1. Die andere Partei hat den Treuhänder oder Verwalter stets über den (Inhalt des) Vertrag(s) und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren.

 

Artikel 18: Höhere Gewalt

1. Im Falle höherer Gewalt auf Seiten der Gegenpartei oder von Tiny House World kann letztere den Vertrag durch eine schriftliche Erklärung an die Gegenpartei auflösen oder die Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber der Gegenpartei für einen angemessenen Zeitraum aussetzen, ohne zur Zahlung von Schadenersatz zu sein.

  • Unter höherer Gewalt seitens Tiny House World wird : ein nicht zurechenbares Versäumnis seitens Tiny House World, von Tiny House World beauftragten Dritten oder Lieferanten oder andere gewichtige Gründe ihrerseits.

  • Folgende Umstände stellen in jedem Fall höhere Gewalt seitens Tiny House World dar: Krieg, Aufruhr, Mobilmachung, Unruhen im In- und Ausland, behördliche Maßnahmen, Streiks innerhalb der Organisation von Tiny House World oder Androhung solcher etc. Umstände, Störung der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehenden Währungsverhältnisse, Betriebsstörungen durch Feuer, Einbruch, Sabotage, Ausfall von Strom-, Internet- oder Telefonverbindungen, Naturereignisse, (Natur-)Katastrophen etc. sowie durch Witterungseinflüsse, Straßensperren, Unfälle, ein- und ausfuhrbehindernde Maßnahmen etc. sowie Transportschwierigkeiten und (Rück-)Lieferprobleme, die von ihr selbst oder von an der Ausführung beteiligten Dritten verursacht werden.

  • Tritt der Fall höherer Gewalt ein, wenn der Vertrag bereits teilweise ausgeführt wurde, muss die Gegenpartei ihre Verpflichtungen gegenüber Tiny House World bis zu diesem Zeitpunkt erfüllen.

 

Artikel 19: Annullierung, Aussetzung

  1. Falls die Gegenpartei den Vertrag vor oder während der Ausführung kündigen möchte, kann die Tiny House World von der Gegenpartei eine pauschale Entschädigung für alle durch die Kündigung entstandenen Kosten und Schäden, einschließlich des entgangenen Gewinns, verlangen. Diese beläuft sich nach dem Ermessen der Tiny House World und je nach den bereits ausgeführten Arbeiten und/oder Lieferungen auf 20 bis 100 Prozent des vereinbarten Preises/der vereinbarten Entschädigung.

  2. Wenn die Gegenpartei einen geplanten Termin weniger als 24 Stunden im Voraus absagt oder verschiebt, kann Tiny House World der Gegenpartei die für sie reservierte Zeit auf der Grundlage des vereinbarten/üblichen Stundensatzes in Rechnung stellen.

  3. Der Vertragspartner stellt Tiny House World von Ansprüchen Dritter der Stornierung frei.

  4. Tiny House World kann die fällige Entschädigung mit allen von Gegenpartei gezahlten Beträgen und etwaigen Gegenansprüchen der Gegenpartei verrechnen.

5. Im Falle einer Aufhebung des Vertrags auf Wunsch der Gegenpartei ist die Vergütung für alle ausgeführten Lieferungen/Arbeiten sofort einforderbar und kann Tiny House World diese der Gegenpartei in Rechnung stellen. Dies gilt auch für bereits entstandene Kosten, Kosten, die aus der

Suspendierung und/oder Stunden, die von Tiny House World zum Zeitpunkt der Suspendierung bereits für den Suspendierungszeitraum reserviert wurden.

  1. Die Kosten, die der Tiny House World durch die Wiederaufnahme der Lieferung(en)/Arbeiten entstehen, gehen zu Lasten der Gegenpartei. Wenn die Ausführung Vertrags nach der Aussetzung nicht wieder aufgenommen werden kann, kann die Tiny House World den Vertrag durch eine schriftliche Erklärung gegenüber Gegenpartei auflösen.

 

Artikel 20: Anwendbares Recht, zuständiges Gericht

1. Der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag unterliegt ausschließlich dem niederländischen Recht. 2. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen. 3. Eventuelle Streitigkeiten werden dem zuständigen Richter am Sitz von Tiny House World vorgelegt. Tiny House World behält sich jedoch stets das Recht vor, die Streitigkeit dem zuständigen Richter am Sitz der Gegenpartei vorzulegen.

  1. Unabhängig von der Entscheidung von Tiny House World hat der Verbraucher immer das Recht, den Streitfall vor das zuständige Gericht zu bringen. Der Verbraucher muss Tiny House World diese Wahl innerhalb eines Monats nach Erhalt der Vorladung mitteilen.

  2. Wenn die Gegenpartei außerhalb der Niederlande ansässig ist, kann Tiny House World den Streitfall dem zuständigen Gericht des Landes oder Staates vorlegen, in dem die Gegenpartei ansässig ist.

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